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 Betreff des Beitrags: Die Ständeordnung
BeitragVerfasst: Sa 2. Feb 2008, 16:48 
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Registriert: Fr 1. Feb 2008, 15:12
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Die Ständeordnung im Mittelalter


Die mittelalterliche Gesellschaft war in die sog. Stände unterteilt. Hierbei unterschied die einfachste Vorstellung lediglich zwischen der Obrigkeit und den Untertanen, wobei hier dieselbe Person auf Grund ihrer Beziehung zu verschiedenen Mitgliedern gleichzeitig zur Obrigkeit gehören wie auch Untertan sein konnte. Ein Beispiel hierfür ist ein Adliger. Er war Herr über die Bauern seiner Grundherrschaft, aber gleichzeitig auch Untertan des Königs.

Verbreitet war die Drei-Stände-Ordnung, welche insbesondere für Frankreich typisch war. Sie teilte, wie der Name schon sagt, die Bevölkerung in 3 Klassen oder Stände ein:
1. Stand er umfasste alle Angehörigen des hohen Geistlichen Adels und des niederen Klerus
2. Stand hier zu gehörte der gesamte Adel. Es spielte dabei keine Rolle welcher Adelsschicht man angehörte.
3. Stand Dieser umfasste theoretisch alle Bauern und Bürger, also all jene die keiner der beiden anderen Klassen zugehörten.

In fast allen europäischen Ländern war eine weitere Unterteilung üblich, wobei hier die jeweilige Position eines jeden von verschiedenen Faktoren abhängig war:
1) wie erwarb man sich sein täglich Brot – Berufsstand, Bauernstand
2) welche Position hatte man innerhalb des Familienverbandes inne – Ehestand, Hausvater, Knecht, Hausgenosse
3) die Rechte welche man innerhalb der städtischen Kommune oder der ländlichen Gemeinde besaß – in den Städten waren dies: ratsfähige Bürger, Bürger, Einwohner, und auf dem Land Erbrichter, bäuerliches Gemeindemitglied, Häusler (ein Kleinbauer, der nur ein Haus, aber kaum Grundbesitz hatte).

An der Spitze der jeweiligen Ständepyramide standen die Fürsten und der König bzw. Kaiser. Beim Klerus waren dies die Bischöfe und der Papst.

Dieses System galt als von Gott gegeben und war unveränderlich. Man wurde in einen Stand hinein geboren. Ein Aufstieg in einen anderen Stand war fast unmöglich, da weder Verdienste noch Reichtum großen Einfluss auf die Zugehörigkeit hatten. So war es durchaus nicht ungewöhnlich, dass ein Bürger, der als Kaufmann erfolgreich war, über mehr Vermögen verfügte, als ein armer oder niederer Adliger. Aufgrund dieses statischen Gesellschaftsmodells hatte jeder Stand bestimmte Aufgaben zu erfüllen:
• der erste Stand hatte für das Seelenheil zu sorgen
• der zweite Stand sollte Klerus und einfaches Volk vor Feinden schützen
• und der dritte Stand hatte zu arbeiten

Entsprechend seiner Stellung innerhalb des Systems hatte man sich einer standesgemäßen Lebensweise zu befleißigen, wozu auch gewisse Kleidungsvorschriften gehörten.


Dieses theoretische Modell war jedoch in der Praxis weit aus durchlässiger, als es so den Anschein erweckt. Schon früh war der Weg in den 1. Stand eine wichtige Ausnahme und es war durchaus möglich für einen Bauers- oder Handwerkersohn sogar Bischof zu werden. Seit dem 14. Jh. war es mehr und mehr üblich, dass Fürsten die Bildung des Amtsadels (mit einem speziellen Amt betraute und mit einem Adelstitel belohnte Angehörige des 3. Standes) förderten.
Auch innerhalb der 3 Stände konnte man aufsteigen. Dies geschah zum Beispiel dadurch, dass man das Bürgerrecht in einer Stadt erwarb. Ein weiterer Weg war jener über die Bildung, ein studierter Jurist, welcher von einer als Schreiber von einer Kommune angestellt wurde, konnte so durchaus in die Gruppe der ratsfähigen Bürger gelangen. Allerdings war auch ein Abstieg aus dem Geburtsstand möglich. Ein Adliger, der sich den für seinen Stand angemessenen Lebensstandart nicht mehr leisten konnte, wäre so ein Fall.

Trotz aller Probleme, die dieses Gesellschaftsmodell mit sich brachte (es gab für viele neue Funktionen und Ämter keinen rechten Platz), wurde es bis ins 18. Jh. hinein beibehalten und nie grundsätzlich in Frage gestellt. Selbst Luthers Text über die Freiheit der Christenmenschen schränkte dies ausschließlich auf die Beziehung des Individuums zu Gott ein. Im irdischen Leben habe dagegen jedermann ohne aufzubegehren an seinem Platz in der ständischen Ordnung zu verharren.


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