Js89 hat geschrieben:
...
Ebenso bat ich sie mir den Brief zu zeigen wo stand dass ich mittel unterschlagen würde.
Ich glaubte nicht daran dass ich einen solchen Brief bekam, aber einer unsere ehrenhaften Bürgern traute sich diesen Brief vorzulegen. Ich las ihn, erkannte eindeutig die Schreibweise und die Handschrift der Dame Rosenrot. Übergab dann diesen Brief dem Staatsanwalt.
Hier werden weibliche Bürger ganz klar von der ehemaligen Bürgermeisterin mit sie bezeichnet. Ebenso widerspricht sie sich ganz klar in ihrer Aussage. Sie erkannte sofort nach dem Lesen, dass es sich um meine Handschrift handelt, nicht erst nachdem sie sich alle Protokolle angesehen hat.
Js89 hat geschrieben:
>> Werte Dame Rosenrot ich war Bürgermeisterin von Zürich und habe
mir alte Protokolle angesehen von Bürgerratssitzungen udn ihr habt die
Protokolle geschierben, habe damit eure handschrief und eure Schreibweise
mir sehr genau ansehen können.
Und hier ein Auszug aus der Bürgerratsverordnung die zu dem Zeitpunkt der angeblichen Tat in Kraft war:
Bürgerratsverordnung der Stadt Zürich
1. Der Bürgerrat nennt sich nun fort an Bürgerrat
2. Der Bürgerrat setzt sich zusammen aus maximal 9 Mitgliedern.
Gesetzt sind:
Bürgermeister
Leiter des EBV
Kulturbeauftragter
Büttel
Gendarmerie Kommandant
Leiter des Grundstücksamtes
3 gewählte Vertreter
Aus dem Bürgerrat scheidet aus wer:
- In den Grafschaftsrat gewählt wird
- umzieht
- verstirbt
oder sein Amt aufgibt
3. Die Amtszeit des Bürgerrates ist unbegrenzt. Die gewählten Vertreter werden einmalig gewählt. Scheidet ein gewählter Vertreter aus dem Amt aus, so wird diese Stelle durch eine Neuwahl erneut besetzt.
Lt dieser Verordnung hat die Bm ganz klar dagegen verstossen. Und genau wegen dieser Verordnung bin ich hier angeklagt - siehe Eingangsprozess!!!
Ach ja und bevor ich es vergesse: Ich unterschreibe meine Briefe immer mit Rosi, nie mit Rosenrot. Ein weiterer Beweis das dieses Schriftstück eine Fälschung ist.