Archiv der Prozesse des Kantons Zürich.
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[RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:04

Shadowdemonking hat geschrieben:Shadow geht gemächlich durch den Prozessraum, die Reise hierhin war
anstrengend, diese Hitze! Nun ist er ja aber da, und der Prozess wird in
Bälde beginnen. So setzt er sich auf seinen Stuhl, ein Komfort ist das, ein
Komfort. Dann blickt er in den Saal, ja, hier wird nun der Prozess sein,
den er übernommen.


Ich eröffne hiermit den Prozess gegen Rosenrot wegen Störung des
öffentlichen Friedens und Hochverrats.

Die Klägerin ist die Stadt Zürich. Ihre Zeugen werden vom Herrn
Staatsanwalt genannt.Ich bitte den Herrn Staatsanwalt, nun seinen
Teil zu verlesen.


Shadow schaut zu ihm und nickt ihm zu.

Mo 7. Sep 2009, 17:04

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:04

Rosenrot hat geschrieben:Rosi hörte dem ehrenwerten Herrn Richter zu und wartete nun auf die Rede des Staatsanwaltes.

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:07

Ingwe hat geschrieben:Ingwe erhebt sich, nahm das Dokument auf und erhob die Stimme.

Hohes Gericht, der Angeklagten werden die folgenden Punkte zur Last gelegt:

Die Angeklagte Rosenrot war kurz vor dem Zeitpunkt der ihr zur Last gelegten Tat aus dem Zürcher Bürgerrat ausgeschlossen worden. Im Rahmen ihrer damaligen Tätigkeiten hate sie Zugang zu Dokumenten eines Vorhabens, welches in Bern zum damaligen Zeitpunkt noch in Diskussionen stand.

Die Angeklagte soll, so die Anklage, der neuen Bürgermeisterin wissentlich schaden wollen, da sie aufgrund einer Gesetzesänderung ihren Beisitz im Bürgerrat verlor. Zu diesem Zweck nutzte sie die durch Amt erworbenen Informationen und schickte diese an mehrere Personen per Taube.

Der Inhalt dieses Briefes prangert die Handlungen der Bürgermeister indirekt an, indem sie ihr vorwirft, Informationen zurück zu halten, worauf sie die Empfänger der Tauben aufforderte, sich gegen diese Unterdrückung zu wehren.

Die in jenem Brief veröffentlichten Informationen waren zu jenem Zeitpunkt lediglich ein Vorschlag der damaligen Kanzlerin der SE, Notwen, und noch keinesfalls durch den Bundesrat verabschiedet. Der Zürcher Bürgerrat wurde durch den damaligen Zürcher Bürgermeister Paddelboot über den Vorschlag unterrichtet, da er die Meinung des Bürger-
rates hinzuziehen wollte.


Gemäss den Gesetzen des Kantons Zürich sind diese Taten strafbar, die Taten sind klar ersichtlich und sind in den Zürcher Gesetzen verboten, hier nun die Präsentation der betreffenden Texte:


1. Auszug aus dem Strafgesetzbuch des Kantons Zürich:

§9 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Die in diesem Paragraphen aufgeführten Tatbestände definieren sich als Störung des öffentlichen Friedens.
(2) Eine Störung des öffentlichen Friedens liegt dann vor, wenn
(a) Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen, Drohungen, Verfolgungen, Hetzen, Rufmord sowie Gewalt in jeder Forum geäußert oder dazu aufgerufen werden,
(b) Amtspersonen oder Zeugen versucht werden zu bestechen,
(c) Bekenntnis zur, Ausübung oder Bewerbung von Religionen, Weltanschauungen oder Bekenntnissen, die das Bestehen oder die Gesetze des Kantons Zürich ablehnen oder gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger erschüttern,
(d) Mitglieder des Bürgerrates gegen die Schweigepflicht gegenüber Dritten verstoßen,
(e) offizielle Übersetzer, Diplomaten oder Botschafter gegen ihre Schweigepflicht verstoßen,
(f) ein Bürgermeister eine private Miliz oder militärische Organisation zusätzlich zu der Miliz des Rathauses gründet,
(3) Ebenfalls als Störung des öffentlichen Friedens gelten Wegelagerei, Raub, Diebstahl, sowie das Unterschlagen von Auftragswerten (Mandate).



Auszug aus dem Strafgesetzbuch des Kantons Zürich:

§11 Hochverrat
(1) Die in diesem Paragraphen aufgeführten Tatbestände definieren sich als Hochverrat.
(2) Direkt als Hochverrat bei Gericht anzuklagen ist,
(a) eine Revolte gegen den Kanton Zürich oder die Schweizer Eidgenossenschaft,
(b) eine Revolte bzw. ein Sturm auf ein Rathaus,
(c) der Aufruf ebenso wie die Teilnahme und Planung einer Revolte.
(3) Ein Hochverrat kann auch in schweren Fällen von Störung des öffentlichen Friedens nach §9 Abs. 2 f und bei Verrat gemäß §10 Abs. 2 b vorliegen. Die Entscheidung obliegt dem Staatsanwalt.



Ich denke, der Erläuterung wird hier nicht mehr benötigt, ansonsten bitte ich, dies in der Zeitspanne zu tun, bis der Herr Richter die geladenen Personen zur Aussage bittet.



Er hält kurz inne, atmet ruhig durch.

Dann erhebt er erneut die Stimme, ein Dokument präsentierend.



Dies ist einer der zuvor genannten Briefe, welche dem Gericht als Beweis vorliegt. Den darauf enthaltenen Text werde ich nun, um einem jedem diesen nochmals zu erläutern, vorlesen:

"Liebe Bürger!
Die Provinz hat jedem Bürger für die Arbeit im Bergwerk eine Prämie zugesagt. Unsere Bürgermeister hält es aber nicht für nötig die Leute darüber zu informieren. Wahrscheinlich scheut sie die Arbeit.
Bitte wehrt euch!
Rosenrot."


Die Staatsanwaltschaft benennt folgende Zeugen:
- Herrn Peppe22,
- Dame Dragonlady27, Edle von Staufen,
- Dame Js89

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:07

Rosenrot hat geschrieben:Rosi hörte dem Staatsanwalt aufmerksam zu. Als er endete, erhob sie sich und wandte sich dem Herrn Richter zu.

Euer Ehren!

Ihr sehr mich hier sehr verwundert. Dieser Prozess widerspricht dem damaligen Gesetz, welches zum Zeitpunkt der angeblichen Straftat in Kraft war. Hier ein Auszug davon.

[rp]II. Prozess

§ 4 Klageeinreichung/Einleitung eines Prozesses

1. Ein Prozess kann nur eröffnet werden, wenn dem Büttel sämtliche Beweise über eine Straftat eingehen und dieser sie an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.
2. Die Staatsanwaltschaft prüft den Antrag und kann diesen entweder zur Klage bringen oder mit einer Begründung (z. B. Geringfügigkeit der Schuld) zurückweisen.
3. Ist der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann die Klage direkt dem Richter vorgelegt werden. In diesem Fall ist ein Prozess zu eröffnen. [/rp]

Ebenso verstehe ich nicht, warum ich zweimal wegen der gleichen Angelegenheit zum selben Zeitpunkt vor Gericht stehen kann. Im Saal gegenüber findet dieser Prozess mit der Richter Js89 statt. Mit ihren letzten Worten belegte sie Golan360 mit einer Ordnungsstrafe. Seidher schweigt sie sich aus.

Ich möchte euer Ehren bitte, diese von mir genannten Dinge zu prüfen.

Als Zeugen rufe ich:
Golan 360 - ehem. Büttel von Zürich

Rosi blickte sich etwas fragend um.

Euer Ehren, in diesem Prozess wird mir Hochverrat vorgeworfen. Es tut mir sehr leid, aber ich kann keine Beisitzer erkennen. Müssten die nicht hier anwesend, um die Anklageschrift zu hören?

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:07

Shadowdemonking hat geschrieben:Shadow schaut zu Rose, die ihn auf verschiedene Dinge angesprochen
hat. Irgendwie hat er dies kommen gesehen, nun... dann will er mal
Red und Antwort stehen...


Was die Anzeige beim Büttel angeht, so wurde mir übermittelt, dass die
Beweise zum Schutze der Inhaberperson des Briefes direkt dem Staats-
anwalt übergeben wurden.

Ich bitte dich zu bedenken, dass der Prozess, den du meinst, derjenige ist,
in dem du nun dich hier befindest, du wirst nicht zweimal für das gleiche
Geschehen zu Gericht gebeten sondern du wirst zum gleichen Prozess mit
anderem Richter gebeten. Das dies nicht im gleichem Raume stattfindet
ist lediglich aus jenem Grunde, dass ein Schreiner gerade den anderen aus-
bessert.

Was die Beisitzer angeht... diese sind anwesend, beziehungsweise sollten
dies sein, ich bin mir sicher, sie werden sich in Bälde melden. Wobei ich
anmerken muss, dass ich in keinem Gesetze gelesen habe, dass die Bei-
sitzer namentlich genannt werden müssen, werte Rose.

Shadow lächelt, winkt dann kurz einen Gerichtsdiener zu sich.

Mein Lieber, ihr könnt mir nicht zufälligerweise einen Becher Wasser
bringen? Die Hitze hier ist unerträglich, ja geradezu ermattend ist sie.


Shadow schaut nach diesen Worten wieder nach vorne und beginnt,
wieder zu Rose zu sprechen.


Ich hoffe, die Fragen sinngemäss beantwortet zu haben, dein
Zeuge wird zugelassen, braucht ihr noch ein wenig Zeit?


Er schaut in den Raum...

Oder hat sonst noch jemand Fragen, welche
es zu beantworten gilt?


Abwartend schaut er durch den Raum, ob sich jemand meldet.

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:08

Rosenrot hat geschrieben:Euer Ehren ich hätte da noch ein paar Fragen. Ihr sagtet vorhin:


Was die Anzeige beim Büttel angeht, so wurde mir übermittelt, dass die
Beweise zum Schutze der Inhaberperson des Briefes direkt dem Staats-
anwalt übergeben wurden.


Werter Richter, was euch übermittelt wird und was nicht ist wohl Nebensache und nicht im Gesetz verankert.
Im Gesetz steht :
.Ein Prozess kann nur eröffnet werden, wenn dem Büttel sämtliche Beweise über eine Straftat eingehen und dieser sie an die Staatsanwaltschaft weiter gibt

Und aus gutem Grund und zwar, wollte man dem Staatsanwalt nicht die komplette, uneingeschränkte Macht geben.
Deshalb musste im Büttelbüro eine Anzeige aufgeben werden und dieser musste es dem Staatsanwalt übermitteln. Falls der Büttel das nicht gemacht hat, konnte der Kläger den Staatsanwalt aufs Büttelbüro verweisen und das war so gewollt um ALLen die gleiche Chance vor Gericht zu geben und nicht das der Staatsanwalt klagt und der Beklagte, wie in diesem Fall nicht mal weist warum man angeklagt wurde. Der Staatsanwalt Ingwe hat sich hier über das damals gültige Gesetz gestellt.
Als Zeugen rufe ich dazu Lordhammer, Paddelboot, Snörr und Golan 360 auf.

Das wertes Gericht ist ein sehr wichtiger Punkt um die Gleichstellung von Kläger und Beklagten zu gewährleisten,
denn laut Gesetz muss nach Klageinreichung eine Gerichtsvorbereitung geben, bei der Kläger und Beklagter Zeugen und Anwalt berufen können, Beweise einbringen ect.
Ohne Anzeige weiß nur der Kläger warum er klagt, Beklagter nicht und es wird ihm die Möglichkeit eines fairen Prozesses von Anfang an genommen, wie in diesem Fall, man über eine Taube redet, welcher der Staatsanwalt in Händen hält, aber es keine Beweise um die Richtigkeit der Taube besteht oder seit ihr 100% sicher das die Taube nicht ergänzt, abgeändert oder in sonst einer Form verändert wurde. Mit einer Anzeige im Büttelbüro wüsste man wenigstens von welcher Taube man redet und wenn ihr es nicht zweifelsfrei ausschliessen könnt bleibt immer ein Restzweifel.
Aus all denen Gründen gabes in Zürich immer eine Klage im Büttelbüro. Büttel reichte es dem Staatsanwalt weiter, der prüfte es, machte die Anklageschrift und reichte es beim Richter ein. Richter machte eine Gerichtsvorbereitung und erst dann wurde der Prozess abgehalten. Es mag euch umständlich vorkommen aber es hat gute gründe um allen Bürgern die gleichen Chance zu gebe, den schließlich sind doch alle Menschen gleich vor dem Gesetz.



Ich bitte dich zu bedenken, dass der Prozess, den du meinst, derjenige ist,
in dem du nun dich hier befindest, du wirst nicht zweimal für das gleiche
Geschehen zu Gericht gebeten sondern du wirst zum gleichen Prozess mit
anderem Richter gebeten. Das dies nicht im gleichem Raume stattfindet
ist lediglich aus jenem Grunde, dass ein Schreiner gerade den anderen ausbessert.



Euer Ehren, wenn dieser Prozess nicht neu eröffnet wurde, sondern nur weitergeführt wird, steht immer noch der Vorwurf im Raum, dass es keine Prozessvorbereitung gab. Und warum gibt es eine Prozessvorbereitung mitten in einem Prozess? Auch wurde ich bei dieser Prozessvorbereitung nicht darüber informiert, warum ich angeklagt bin, auch das ist gegen das Gesetz. Auch kann es sich meiner Meinung nach nicht um einer Weiterführung handeln, hat doch der Herr Staatsanwalt die Anklageschrift verändert. War ich im ersten Fall noch wegen Gesetzesbruch der BR-Verordnung (woher der Staatsanwalt diese BR-Verordnung hat, wollte er nicht preisgegeben), laut die Anklageschrift diesmal, dass ich gegen das Kantonalgesetz verstossen hätte.


§ 5 Prozessvorbereitung

1. Hat die Staatsanwaltschaft einer Klage zugestimmt, so ist dies dem Richter mitzuteilen.
2. Der Richter bereitet dann das Verfahren wie folgt vor. Dies kann auch durch den PNJ „Gerichtsdiener“ erfolgen.
a) Festlegung des Termins. Dieser sollte ca. eine Woche in der Zukunft liegen um entsprechend Zeit für Reaktionen zu bieten. Der Termin ist in der Halle von Zürich bekannt zu geben.
b) Entgegennahme der Anmeldung von Anwälten und Zeugen.
c) Zumeldung von Beweismitteln entgegennehmen.


Was die Beisitzer angeht... diese sind anwesend, beziehungsweise sollten
dies sein, ich bin mir sicher, sie werden sich in Bälde melden. Wobei ich
anmerken muss, dass ich in keinem Gesetze gelesen habe, dass die Bei-
sitzer namentlich genannt werden müssen, werte Rose.

Euren Ehren, sie sollten in Bälde? Da es nie ein Volksbefragung darüber gab, wer den Beisitzerposten annehmen möchten, muss ich davon ausgehen, dass der Herr Staatsanwalt sie ausgesucht hat. Ebenso steht im Gesetz, dass sie neutral sein sollen. Wie kann man das entscheiden, wenn die Namen nicht genannt werden?


Euren Ehren aufgrund der vielen Verfahrensfehler, die hier begangen worden sind, ersuche ich euch um Schließung dieser Verhandlung. Ich wurde angeklagt weil ich gegen das Gesetz verstossen habe und um dem Gesetz genüge zu tun. Nicht anders erwarte ich von diesem Gericht. Die Einhaltung der Gesetze des Kantons Zürich.

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:08

--Zuercher_Gerichtsdiener hat geschrieben:Eine röte stieg in das Gesicht des Gerichtsdieners als der Richter ihn zu sich winkte, vor Schreck stolperte er fast über seine eigenen Füße und kommt sich gerade noch am Tisch des Richters festhalten. Dann sog er hastig seinen Hut vom Haupte und lauschte dem Richter. Fragte sich schon die ganze zeit was der Richter von ihm wollte.

Als der Richter geendet hatte und ihn sein Anliegen vorbrachte verbeugte er sich leicht und ging. Dachte bei sich es kann nicht schwer sein einen Becher Wasser zu finden.

Er suchte das Ganze Gericht nirgendwo fand er einen Becher oder Wasser, er wunderte sich selber darüber, schien sich hier wohl keiner dafür verantwortlich zu fühlen. So machte er sich auf den Weg in ein nahe gelegenes Wirtshaus und bat den Wirt um einen Krug und einen Becher.

Der Wirt war so freundlich ihm alles zusammen zu packen, so machte der Gerichtsdiener sich wieder auf den Weg zurück zum Gericht.
Angekommen ging er leise in den Gerichtssaal, stolperte fast noch über eine Dame und stellte dann den Becher und den Krug vor den Richter, so seinen Hut, verbeugte sich und ging wieder an seinen Platz. Den Richter einzuschränken hatte er nicht gewagt, er hätte eher nur alles verkleckert.

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:08

Shadowdemonking hat geschrieben:Shadow nimmt tief Luft, da hat er ja einiges zu beantworten. Dann
atmet er aber aus, schaut nochmals auf seine Dokumente...mhmm..
ja... schaut wieder auf.... holt nochmals tief Luft...



...was nicht ist wohl Nebensache und...

Charte helvète
Kapitel 2: Grundrechte und Staatsbürgerschaft
Art 2.4: Die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit sind gesetzlich garantiert.

Da im Falle dieser Zeugenperson die Meinungsäusserungsfreiheit
bedroht sein könnte, da sie Repressalien von der Angeklagten
erwartet hat, ist es ihr gestattet, die Klage anonym über den
Staatsanwalt zur Anzeige zu bringen. Da der Staatsanwalt über
eine Anzeigenannehmung bestimmt, ist dieses Verfahren, was hier
angewendet wurde, also rechtens.



...Als Zeugen rufe ich dazu Lordhammer, Paddelboot, Snörr und Golan 360 auf. ...
Die neu gerufenen Zeugen werden abgelehnt, da sie nicht direkt etwas mit dem Vergehen zu
tun haben, wenn ihr gegen den Staatsanwalt vorgehen wollt, so erstellt eine Anzeige beim
Büttel, hier werden nicht gleichzeitig mehrere Prozesse verhandelt. Falls du die soeben
gerufenen Zeugen für den jetzigen Prozess "einsetzen" willst, so bitte ich dich, diese
nochmals zu nennen.

Werte Rose, ich weise darauf hin, dass die Zeugen- und Anwaltsberufung in diesem
Prozess nach der Rede des Staatsanwaltes zu halten ist, demnachhabt ihr in diesem
Bereiche keine Nachteile, oder irre ich mich? Wobei ichhier sagen muss, dass es nicht
in den Gesetzen steht, dass Zeugen und Anwalt in der "Gerichtsvorbereitung" genannt
werden müssen. Ich interpretiere aus Anmeldung nur den Umstand, dass dem Richter
gemeldet wird: "Ja, ich werde Zeugen vorbringen. Nein, ich werde keinen Anwalt berufen."
Die Namensnennung in der Vorbereitung ist also nur eine Interpretation deinerseits.


...um die Richtigkeit der Taube besteht ...
Zunächst muss ich euch doch sehr bitten, es ist ein Brief, keine Taube, die
Taube überbringt den Brief nur. Desweiteren gebe ich euch zu bedenken,
dass auch ein Brief, der beim Büttelbüro abgegeben wird, "verändert" sein
kann, auf dieser Grundlage zu argumentieren ist also nicht sehr hilfreich.

Die Gleichheit vor dem Gesetze wird dir nicht genommen, werte Rose,
du hast die gleichen Rechte, auszusagen und Zeugen zu befragen wie
ein jeder andrer auch, welcher Kläger oder Angeklagter ist.


...sondern nur weitergeführt wird, steht immer noch ...
Was die Prozessvorbereitung angeht: Da der Fall wegen Befangenheit abgegeben wurde,
wird der Prozess weiterführend neugestartet. Oder anders ausgedrückt: Ganzes Kommando
an den Anfang zurück, keine einzige Aussage wurde gemacht, aber den Prozess, den gibt es.


War ich im ersten Fall noch....
Und ein weiteres Mal muss ich dich bitten, gewisse Dinge zu bedenken.
Hier ist es folgendes: Die Bürgerratsverordnunghat zwingend auf dem
Kantonalgesetz zu basieren, konkretisiert dieses also nur. Ich nehme an,
dass diesmal einfach der allgemeine unkonkrete Text genommen wurde,
dieser sagt das gleiche aus wie die Bürgerratsverordnung.

Die Beisitzerposten wurden von meiner Stelle aus gewählt, ich habe, so
mir möglich, zwei möglichst neutrale Personen, beziehungsweise mir so
erscheinende Personen, nominiert.


Ich wurde angeklagt weil ich gegen das Gesetz ver-
stossen habe und um dem Gesetz genüge zu tun.

Die Einstellung wegen Verfahrensfehler wird wegen den vorher genannten Punkten ab-
gelehnt. Im Gegenzuge jedoch eine Frage auf diese Aussage: Ihr gebt zu, die euch an-
geklagten Taten begangen zu haben?



Shadow nimmt dankend den Becher Wasser vom Diener entgegen und nimmt
erst mal einen kräftigen Schluck, diese Hitze hier drin, nicht zum Aushalten!

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:09

Rosenrot hat geschrieben:Euer Euren!

Ich möchte euch bitten, euch mit den Gesetzen und der Bürgerratsverordnung vertraut zumachen. Ihr werdet sicher sehr bald verstehen, das die neuen Gesetze in vielen Fällen der Bürgerratsverordnung widersprechen.

Ebenso möchte ich euch auf eine Gesetzesstelle hinweisen:

4. Widersprüche zwischen dem Kantonalgesetz und der Charta der Eidgenossenschaft sind zu prüfen. Bis zur Klärung hat das Kantonalgesetz Gültigkeit.

Ebenso kommmt der Vorwurf, ich würde jemanden unter Druck setzen, einer Vorurteilung von euer Seite gleich. Ich habe hier, im Gegensatz zu manch anderen niemanden unter Druck gesetzt.

Aus diesen Gründen rufe ich Polarwind in den Zeugenstand. Ich hoffe ihr genehmigt mir diesen Zeugen.

Re: [RP - Gericht] Prozess gegen Rosenrot

Mo 7. Sep 2009, 17:09

Shadowdemonking hat geschrieben:Shadow leert den Becher, den Blick die ganze Zeit auf Rose gerichtet. Als
sie geendet hat, schreibt er einige kurze Zeilen auf ein Pergament, rollt
dieses zusammen, ruft den Diener zu sich, welchem er etwas ins Ohr
flüstert, dieser geht sogleich von dannen..


Nun, also... werte Rose, sei versichert, dass ich mir die Gesetze
durchgelesen habe, auch mir können Fehler passieren, deshalb
bitte ich dich, diese Textstellen mir zu nennen... kann sein, dass
ich da etwas übersehen habe..

Der Vorwurf, jemanden unter Druck zu setzen stammt nicht von mir sondern,
so wurde mir mitgeteilt, von der Inhaberin des Briefes. Ich verurteile niemanden
vor, ich sage nur das, was mir zugetragen wurde.

Die Zeugin Polarwind wird zugelassen... Ich bitte dich aber, von
jedweden Dingen, die nicht direkt mit den Taten hier etwas zu tun
haben, die Befragung zu unterlassen, wie ich schon sagte kannst du
für andere "Hauptthemen" eine neue Anzeige einreichen.


Er füllt seinen Becher nach, sonst geht er hier noch ein...

Nun... bestehen noch weitere....


Da kommt plötzlich der Diener wieder herein, ein Pergament in der
Hand, noch ein oder zwei Federn im Haupte, zu Shadow hetzend,
welchem er das Pergament übergibt. Dieser liest es durch und sieht
dann zu Rose.


Ich hätte nicht gedacht, dass Tauben so schnell sind...
aber... Nun, am besten, ich verlese es gleich laut...


Er holt tief Luft und...

Guten Abend mein lieber Shadow,
wie ich höre benötigt ihr meine Hilfe. Nun es verhält sich wie folgt. Für Zürich ist die
aktuelle Charta noch immer gültig und laut dieser, genauer dem Absatz Art.

1.3: Die Kantone sind souverän. Die Bundesgesetze haben vor den
kantonalen Gesetzen Vorrang. Bereiche, die nicht in die Rechts-
sprechung des Bundesrates fallen, fallen in die Zuständigkeit der
Kantone.

stehen die Bundesgesetze über den Kantonalen Gesetzen. Allerdings
fungiert der Gerichtshof in Bern nur noch als Berufungsgericht.

Beigelegte Dokumente:
- Die Helverische Charta
- Das Helvetische Berufungsgericht

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen und wünsche noch einen schönen Abend

Dragonlady27, Edle von Staufen
Wortführerin der Eidgenossenschaft


Er endet und schaut zu Rose

Ich denke, damit ist dieser Teil wohl nun erledigt, was meint ihr?
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