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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:06 
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Js89 hat geschrieben:
Js89 betritt den Gerichtssaal, stellte sich hinter ihren Tisch sah in den Raum hinein, Dann senkte sie ihren Blick auf das Blatt Pergament das sie in ihrer Hand hielt und las vor

Es wurde Strafanzeigen gegen Baenlus wegen Verstoßes gegen das Kantonalgesetz Zürich, Antragsteller ist der kanton Zürich.

Der Heilbronner Bürger Baenlus hielt sich am 23.05.1457 mit einem nicht genehmigten bewaffneten Korps in Zürich auf.

Laut § 5 Abs. 2 b Gerichtsordnung des Kantons Zürich hat der Angeklakte das Recht einen Anwalt zu bennen.

Zeugen sind keine erschienen.

Der Prozess wird hiermit eröffent.


Sie setzte sich.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:06 


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:08 
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Ingwe hat geschrieben:
Nachdem Ingwe den Beschuldigten über die Prozesseröffnung in Kenntnis gesetz hatte begab er sich selbst zum Gerichtssaal.

Dort angekommen grüßte er höflich die Richterin und legte seine Unterlagen, die Beweise sowie die Anklagerede bereit. Jetzt war das Warten auf denn Beschuldigten angesagt.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:12 
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Ingwe hat geschrieben:
Nachdem er einige Zeit gewartet hatte, ob noch jemand erschien, erhob sich Ingwe erneut. Er nahm einige Pergamente auf und richtete dann das Wort an die Richterin.

"Euer Ehren, obwohl der Angeklagte informiert war hält er es nicht für notwendig hier zu erscheinen. Ich bitte daher darum die Anklage verlesen zu dürfen.

Des weiteren stelle ich den Antrag die Taten des Angeklagten vom 08.06. in dieses Verfahren mit einzubeziehen um eine unnötige Verzögerung bei der Ahndung zu vermeiden. Die Taten sind charakterisierend für den Angeklagten und zeigen sein mangelndes Interesse an Recht und Ordnung. Im Zusammenhang damit bitte ich um die Ladung des Zeugen Hagrid."


Nachdem er geendet hatte sah er zur Richterin, die ihm mit einem kurzen nicken anzeigte er möge fortfahren.

Er räusperte sich kurz und begann dann mit deutlicher Stimme zu sprechen

"Hohes Gericht, werte Anwesende,
die Staatsanwaltschaft legt dem Heilbronner Bürger Baenlus folgende Taten zur Last.
Am 23.05.1457 reiste dieser mit einem nicht durch den Bundesrat oder Bürgermeister genehmigten bewaffnetene Korps nach Zürich ein.
Gemäß §10 Abs. 3 und 4 des Kantonalgesetzes ist diese Genehmigung zwingend und vor einreise dem Bürgermeister mitzuteilen bzw. von diesem einzuholen.
Als die Gruppe entdeckt wurde, erhielt der Angeklagte die Möglichkeit sich zu äußern. Dies tat er jedoch in einer Art und Weise, die nicht hinzunehmen ist. Er teilte sinngemäß mit, das ihn die Gesetze des Kantons und auch die der Eidgenossenschaft nicht im geringsten interessieren würden. Da er am nächsten Tage die Stadt verlassen hatte, wurde der Fall zunächst beiseite gelegt.
Am 08.06. jedoch erschien der Herr erneut mit einem nicht genehmigten Korps in Zürich. Zunächst deutete aus Sicht der Staatsanwaltschaft alles darauf hin, das sich der Angeklagte auf dem Rückweg befand. Erneut wurde er auf die Gesetze hingewiesen. Seinen Antwort jedoch bestand darin das er ausspie und sich nicht weiter äußerte.
Als ob dies noch nicht genug gewesen wäre, teile man der Staatsanwaltschaft im Laufe des Tages mit, dass der Angeklagte in der Nacht versucht habe das Rathaus von Zürich zu stürmen. Er wurde bei dieser Aktion vom Zeugen Hagrid erkannt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Herrn Baenlus somit für seine Tag am 23.05.1457 einen Verstoß gegen §10 des Kantonalgesetzes vor. Strafbar nach §10 Abs. 2b. Sowie für die Taten am 08.06.1457 einen Verstoß gegen §10 Kantonalgesetz in Verbindung mit einem Verstoß gegen §6 Abs.3 des gleichen Gesetzes vor. Strafbar nach §10 Abs. 2b in Verbindung mit §11 Abs. 2b.
Der Täter hat sich somit für einen Hochverrat als höchtbewährte Strafetat zu verantworten."


Nachdem er die Anklage verlesen hatte, trat er vor und befestigte an einem Brett für alle sichtbar die Beweise. Über jeden fügte er einen kleinen Zettel bei, damit man diese zuordnen konnte.
Bewaffnete Gruppe am 23.05.1457:
Bild

Antwortschreiben des Angeklagten vom 23.05.1457:
Bild
Bild
Bild

Bewaffnete Gruppe am 08.06.1457:
Bild


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:13 
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Paddelboot hat geschrieben:
Paddelboot öffnet die Tür vom Gerichtssaal und sieht, dass Ingwe gerade die Beweise gegen Baenlus vorlegt. Er tritt vor und wartet, bis Ingwe seine Rede kurz unterbricht. Dann spricht er:

Werte Richterin, werter Staatsanwalt und Anwesende
Entschuldigt, dass ich die Verhandlung unterbreche, aber man hört in der Stadt, der Angeklagte Baenlus aus Heilbronn sei gestern tot aufgefunden worden. Vielleicht starb er an den Folgen des Kampfes um das Rathaus in der Nacht. Vielleicht waren auch seine Verbrechen die letzten Versuche, dem Hungertod zu entgehen.
Vielleicht solltet Ihr die Verhandlung unterbrechen, bis dieser Sachverhalt geklärt ist.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:13 
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Js89 hat geschrieben:
Sieht zu Paddel, erhebt sich und sagt mit bestimmender Stimme

Die Verhandlung wird nicht unterbrochen!

Dann wendet sie sich an den Angeklagten

Habt ihr was zu eurer Verteidigung zu sagen?

Ich setzt euch eine frist von 48 Stunden für eure Verteidigung!


setzt sich wieder und wartet auf eine reaktion


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:14 
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Js89 hat geschrieben:
erhebt sich als sie keine reaktion erkennt.

Gut ich denke wir können zum Ende kommen!

Herr Staatsanwalt, wären sie so freundlich?


setzt sich wieder und nickt ihm zu.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:15 
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Ingwe hat geschrieben:
Ingwe erhob sich und nahm seine Unterlagen auf bevor er sprach

"Hohes Gericht,
der Angeklagte hält es offenkundig nicht für notwendig sich für sein Tun hier zu rechtfertigen.
Aus sicht der Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel an seiner Schuldigkeit sowohl was die nicht genehmigte Gruppe als auch den versuchten Rathaussturm angeht.
Ich fordere daher den Ageklagte schludig zu sprechen. Die Höhe der Strafe stelle ich in das Ermessen des Gerichts."


Nachdem er sein Abschlussplädoyer vorgetragen hatte, setzte er sich wieder hin.Gespannt wartete er nun, wie das Gericht entscheiden würde.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2009, 11:16 
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Js89 hat geschrieben:
Erhebt sich wieder

Danke Herr Staatsanwalt!

Ich bitte um kurze bedenkzeit!


Sie verlässt den Gerichtssaal.


Nach einiger Zeit kommt sie wieder herrein, stellt sich hinter ihren Tisch.

Im Namen des Gerichtes verkünnde ich hiermit folgendes Urteil:

Der Angeklagte ist schuldig!

Und wird hiermit zu einer Geldstrafe von 100 Talern verurteielt.

Als Gründe sind zum einen zu benennen das die Beweise eindeutig sind und zum Anderen das der Angeklagte es nicht für nötighält hier vorzusprechen, was auch die Höhe der Strafe rechtfertigt.

Die Verhandlung ist hiermit geschlossen.

Ich denke für die Aufmerksamkeit.


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