Js89 hat geschrieben:
Als die Richterin fertig war, erhob sich Ingwe, nahm ein Pergament zur Hand und sprach dann.
Hohes Gericht, die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten folgenden Sachverhalt vor:
Der Angeklagte begab sich am 14.07. in das Wirtshaus „Züricher Räuberlager“. Dort stellte er sich als Everlord vor und forderte die Anwesenden auf, Softcake, welche sich zwischen Zürich und Schwyz aufhält, zu töten. Für Tat bot er einen Lohn von 30 Talern an und versicherte, dass dies zulässig sei, da Softcake von Schwyz für vogelfrei erklärt sei.
An diesem Punkt unterliegt der Angeklagte jedoch einem Irrtum. Es ist korrekt, dass die Dame Softcake vogelfrei ist. Jedoch unterliegt dies klaren Regeln. Eine wichtige dieser Regeln ist es, dass diese Personen nicht gezielt gejagt werden dürfen.
Als erkenntlich wurde, dass die Anwesenden kein sonderliches Interesse daran hatten, änderte der Angeklagte sein Vorgehen.
Wie auch auf den Beweisen an der Tafel zu sehen, erzählte er den Anwesenden, dass sich in einem Rathaus eines Kantons leicht 20.000 Taler erbeuten ließen.
Zunächst schien es den Anwesenden so, als wäre dies nur ein Scherz. Der Angeklagte machte jedoch mehr als deutlich, dass dies sein Ernst sei.
Ebenso äußerte sich der Angeklagte dahingehend, dass er Angehöriger der „Dark Army“ sei. Diese Gruppierung wird von der Staatsanwaltschaft Zürich als potentiell gefährlich angesehen. Zumal diese Gruppe schließlich maßgeblich an der Erstürmung des Solothurner Rathauses beteiligt war.