Mo 27. Jul 2009, 04:48
Js89 hat geschrieben:Js betritt das Gericht und stellt sich hinter ihren Richtertisch und beginnt die zu Sprechen:
Der Angekagte Hippocrates wird beschuldigt in der Nacht vom 18. auf den 19.07.1457 zwischen Schaffhausen und Zürich die Dame Superfizi ausgeraubt zu haben.
Herr Staatsanwalt ich bitte euch die Anklageschrift zu verlesen!
Mo 27. Jul 2009, 04:48
Mo 27. Jul 2009, 04:48
Ingwe hat geschrieben:Ingwe erhob sich, warf einen kurzen Blick auf seine Unterlagen, dann zur Anklagebank. Er überlegte ob der Angeklagte wohl kommen würde oder vielleicht einen Anwalt schicken würde.
Sein Blick schweifte schnell durch den Saal. Das Opfer war auch noch nicht erschienen.
Kurz atmete er durch und erhob sich dann.
Hohes Gericht, werte Anwesende,
dem Angeklagten, Hippocrates wird folgender Sachverhalt zur last gelegt.
In der Nacht auf den 19. Juli diesen Jahres begab sich die ehrenwerte Superfizi von Schaffhausen aus auf die Reise nach Zürich. Diese Reise ist weder weit noch auf auf natürliche Art und Weise gefahrvoll. Eigenen Aussagen der Dame zufolge, hatte sie den größten Teil ihrer Habe sicher zuhause verwahrt und, für die unbenigt benötigten Waren, ein Mandatsschreiben erhalten. Offenkund hatte sie jedoch im Abreisestress vergessen das sie noch Waren am Markt feil bot. Einer ihrer Gehilfen bemerkte dies nach der Abreise der Dame und wollte pflichtgemäß ihr die Waren bringen. Er folgte der Dame Superfizi somit auf den Weg gen Zürich.
Auf der Strecke kam es jedoch dazu, dass er, so die Aussage seiner Herrin, einem Herren begegnete der die Waren an sich nehmen wollte. Da der Gehilfe dies offenkundig verweigerte bemühte sich dieser andere Herr nicht weiter mit Worten sondern schlug auf ihn ein.
Als das spätere Opfer, Superfizi, welche sich nur geringfügig weiter auf dem Wege befand den Lärm hörte, eilte sie hin und erkannte sofort ihren Marktgehilfen. Ungeachtet aller Umstände versuchte sie diesem zu helfen sich gegen den Räuber zu wehren.
Als dieser merkte, dass er es nunmehr mit zwei Personen zu tun hatte, welche sich auch noch wehrten, schnappte sich die Waren und floh.
Der Dame Superfizi gelang es dabei grade noch einen Lederfetzen zu erwischen. Auf diesen war der Name des Angeklagten geprägt.
Da sich auch die Beschreibung des Täters erstaunlich große Übereinstimmungen mit dem Angeklagten aufweist geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei dem Täter um den Angeklagten handelt.
Dies wird auch die Zeugin Superfizi bestätigen können.
Die Tat selbst ist nach den Gesetzen des Kantons Zürich strafbar. Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Klage auf schweren Raub, dies ergibt sich vorallem aus der Höhe der erbeuteten Waren.
Mo 27. Jul 2009, 04:48
Js89 hat geschrieben:Sie lauschte aufmerksam den Worten das Staatsanwaltes, machte sich sogleich Notizen mit ihrer Feder auf einem Blatt Pergament.
Als der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer geendet hatte, erhob sich Js und nahm das Pergament mit den Notizen die sie sich eben gemacht hatte und wendete ihre Worte an den Staatsanwalt.
Herr Staatsanwalt? Liegt der Lederfetzen Euch vor?
Du habt ihr eine Aufstellung der Waren von der ehrenwerten Dame erhalten was ihr alles entwendet wurde?
Wird der Marktgehilfe der Dame mit als Zeuge auftreten?
Sie sah den Staatsanwalt fragen an und setzte sich wieder.
Mo 27. Jul 2009, 04:49
Ingwe hat geschrieben:Nach kurzem stöbern in seinen Unterlagen wandt sich Ingwe direkt an die Richterin um deren Fragen zu beantworten.
Euer Ehren,
der besagte Lederfetzen liegt der Staatsanwaltschaft vor. Er ist nicht sonderlich groß, aber der Name des Angeklagten ist dennoch deutlich darauf zu lesen.
Was die Waren angeht, welche der Dame entwendet wurden, so habe ich hier Aufstellung.
Entwendet wurden:
31 Laib Brote, 3 kleine und 1 große Leiter. Auf Grundlage der aktuellen Marktpreise ergibt sich daraus folgende Schadensaufstellung.
31 Laib Brot mit einem mittleren Marktwert von je 6,25 Taler macht 193,75 Taler. Dazu kommen drei kleine Leitern zu je 25 Talern und eine große Leiter zu 60 Talern.
Somit ergibt sich eine gesamt Summe von 328,75 Taler an reinem Warenwert.
Der Gehilfe der Dame steht leider als Zeuge nicht zur Verfügung. Dies ist darin begründet, dass besagter stumm ist auch des Schreibens nicht mächtig.
Mo 27. Jul 2009, 04:49
Js89 hat geschrieben:Sie nickte dem Staatsanwalt zu und erhob sich.
Ich danke euch herr Staatsanwalt!
Ich bitte nun das Opfer um ihre Aussage!
Sie sah zu der Dame und nickte ihr zu, dann setzte sie sich wieder und lauschte der Dame.
Mo 27. Jul 2009, 04:49
Superfizi hat geschrieben:Als die Richterin sie aufruft, erhebt sich Fizi von ihrem Platz. Stolz hebt sie den Blick und drücken den Rücken durch. Einzig ihre feuchten Hände zeugen von der leichten Verunsicherung im Angesicht des Gerichts. Respektvoll nickt sie Js zu und anschließend auch Ingwe.
"Ich danke Euch, ehrenwertes Gericht, dass man mir hier Gehör schenkt." Sie sammelt sich einen Moment und lächelt dann hoffnungsvoll. "Der Herr Staatsanwalt hat eigentlich nunmehr alles zum Tathergang, wie ich ihn bereits bei der Gendarmerie zu Protokoll gegeben hatte, dargelegt. Ich danke Euch dafür." Sie nickt Ingwe erneut lächelnd zu und wendet ihren offenen Blick dann wieder der Vorsitzenden zu. "Ich möchte hier lediglich ergänzen, dass es dem jungen Mann wieder ganz gut geht, und er den Schock, den dieser hinterhältige Überfall bei ihm auslöste, überwunden scheint." Sie holt tief Luft und fügt hinzu: "Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der Kerl, den ich dieses Überfalls bezichtige mir vom Sehen aus meinem Heimatdorf Schaffhausen bekannt ist. Nur konnte ich ihn in der Dunkelheit des nächtlichen Waldes leider nicht gänzlich erkennen. Nur das Leder gab mir später einen Hinweis auf seine Indentität. Doch bin ich mir recht sicher, dass er die Stadt in der Nacht vom 16. auf den 17. verlassen hat, um, wie es des Anschein erweckt, zwischen Zürich und Schaffhausen arglosen Reisenden aufzulauern.
Sie schluckt und erinnert sich mit Widerwillen an die Nacht des Überfalls. Ihr Hände ringen unbewußt miteinander, doch fasst sie einen Entschluss und reckt energisch das Kinn vor. "Ich weiß, Ihr kennt mich nicht, ehrenwerte Richterin, wir sind uns bislang kaum begegnet. Mir ist wohl bewusst, dass ich hier in Zürich keinen Leumund habe. Deshalb möchte ich unseren Bürgermeister Hoellekowski als Leumundszeugen benennen. Er kann zum Einen meine Integrität bestätigen, und zum Anderen, dass es eine recht überstürzte Abreise war, die erst weit nach Mitternacht beschlossen wurde. Auch wird er Euch versichern können, dass ich nicht dazu neige, jemanden willentlich falsch eines solchen Vergehens zu bezichtigen." Fragend schaut sie die ehrenwerte Richterin und den Herrn Staatsanwalt an. "Wenn Ihr weitere Fragen habt, hohes Gericht, so stehe ich Euch selbstverständlich Rede und Antwort." Abwartend, bis man ihr die Erlaubnis erteilen würde, wieder ihren Platz einzunehmen, bleibt sie hoch erhobenen Hauptes stehen.
Mo 27. Jul 2009, 04:50
Js89 hat geschrieben:Sieh sah zu der Dame,
Ich danke euch.
Sie wante sich an den Herr Staatsanwalt
Habt ihr noch fragen? Wenn nicht bitte ich Euch um das Schlussplädoyer.
Sie nickte ihm zu.
Mo 27. Jul 2009, 04:50
Ingwe hat geschrieben:Ingwe hatte sich während der Zeugenaussage einige Notizen gemacht. Als die Richterin ihn ansprach erhob er sich und sprach.
Hohes Gericht,
die Staatsanwaltschaft hat keine weiteren Fragen an die Zeugin.
Kurz räusperte er sich um dann sein Plädoyer zu halten.
Euer Ehren,
die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklgte die Zeugin Superfizi zwischen Schaffhausen und Zürich überfallen und ausgeraubt hat. Auf Grund der Höhe der Beute, dem brutalen vorgehen des Täters und der Tatsache, dass er es nicht für nötig erachtet sich zu rechtfertigen fordert die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten eine Haftstrafe von 7 Tagen und eine Geldstrafe in Höhe von 394,50 Talern. Dies entspricht dem entstandenen Schaden nebst einer Buße von 20 Prozent.
Mo 27. Jul 2009, 04:50
Js89 hat geschrieben:Js machte sich Notizen, wärend der Staatsanwalt redete nach einer Kurzen bedenkzeit erhob sie sich und begann zu srechen
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
Der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird statt gegeben den Täter zu einer Haftstrafe von 7 Tagen und eine Geldstrafe in Höhe von 394,50 Talern zu verurteilen!
Js packt ihre Sachen zusammen und verlässt den Gerichtssaal.
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