Sa 4. Jul 2009, 11:17
Js89 hat geschrieben:Js betrat den Gerichtssaal, ging zu ihrem Platz legte alle wichtigen Dokumente nieder, nickte allen anwesenden zu und begann den Porzess zu eröffnen:
Krustig wird ein Raubüberfall mit 2 Opfern vorgeworfen.
Die Klage erhebt Zürich stellvertretend für Luzern.
Die "Opfer" sind Yoshisan und Emiliarose, beide sind als Zeugen geladen!
Der Pozessbeginn ist ab dem jetztigen Zeitpunkt.
Sie nickte und setzte sich
Sa 4. Jul 2009, 11:17
Sa 4. Jul 2009, 11:21
Ingwe hat geschrieben:Ingwe erhob sich nachdem die Richterin den Prozess eröffnet hatte. Er wollte, bevor er die Anklage verlas, einige Punkte klären bzw. klar stellen.
"Hohes Gericht, werte Anwesende!
Der Prozess wird in Abwesenheit des Täters stattfinden. Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft aufgefordert zu erscheinen, zog es jedoch vor die Ladung mit der schlichten Äußerung "Nein" zu beantworten und sich dann ins Kloster zurück zuziehen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies als Versuch den Prozess zu verzögern.
Die Anwendung von luzerner Recht ergibt sich hier daraus, dass der Überfall auf dem von Luzern kontrollierten Gebiet stattfand. Da jedoch hier die Anzeige erstattet wurde, wurde ein Amtshilfeersuchen getätigt mit dem Ergebnis, dass Zürich für Luzern nach deren Gesetzen anklagt.
Dem Angeklagt wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt.
Am Abend des 02.06.1457 reisten die Basler Bürgerin Emiliarose sowie der Luzerner Bürger Yoshisan von Luzern aus gen Zürich. In den frühen Morgenstunden des 03.06. lauerte der Angeklagt den Opfern auf und überfiel sie heimtückisch. Die beiden Opfer kamen erst garnicht dazu sich zu wehren, so schnell ging der Täter dabei vor. Jedoch konnte zumindest der Zeuge Yoshisan den Angeklagten identifizieren. Bei seiner heimtückischen Tat erbeutete der Angeklagte mindestens 30 Taler.
Die Tat ist nach luzerner Strafgesetz Teil 2 Artikel 2 Abs. 3 strafbar."
Nachdem er fertig war, hing er noch einen Zettel auf, auf dem eines der Opfer den Täter erkannte. Ebenso fügte er noch eine Abschrift des luzerner Gesetzes bei.Strafgesetz von Luzern hat geschrieben:Artikel 2 – Taten gegen den Besitz und das Eigentum sowie die Redlichkeit
(1) Wer heimlich entwendet fremdes Gut, Vieh oder Nahrung, wird bestraft, in dem er zahlen muss eine Geldstrafe, in Höhe wie das Gericht dies bestimmt, oder Dienst bei der Miliz leisten. Weiter kann er zum Pranger verurteilt werden.
(2) Wer einem anderen absichtlich Schaden auf dem Markt, sei es beim Verkauf schlechtem Vieh, Sachgegenstände in fehlerhaftem Zustand oder von zu geringem Wert, oder verdorbene Nahrung, muß dem Geschädigtem den betrogenen Wert zurückzahlen, sowie Zahlen eine Busse von mindestens 10 Taler oder leisten Dienst bei der Miliz.
(3) Wer alleine, oder in einer Gruppe, einem anderen mit Drohungen oder Gewaltanwendung dessen Besitz, Vieh, Nahrung wegnimmt, wird bestraft mit Kerker von mindestens 3 Tagen, Geldstrafe oder muß der Miliz Leisten Dienst, außerdem dem Geschädigtem Geld zahlen, in Höhe wie das Gericht dies bestimmt. Tut er solches auf einsamer Landstraße soll die Strafe besonders schwer sein.
(4) Wer dem Vieh eines anderen schlechtes antut, in dem er das Wasser verunreinigt oder Faules unter das Futter mischt und das Vieh kommt zu Schaden, muss zahlen dem Geschädigtem Geld als Ersatz in gleicher Höhe des Wertes des Viehs sowie zahlen eine Busse von mindestens 20 Taler, oder leisten Dienst bei der Miliz.
(5) Wer anzündet ein Haus oder eine Scheune oder ein anderes Gebäude oder Waren, welche gelagert sind und die Ernte, wird bestraft, in dem er zahlen muss mindestens 20 Taler oder leisten Dienst bei der Miliz und dem Geschädigtem Geld zahlen, dessen Höhe das Gericht festlegt.
(6) Wenn einer einer Weibsperson die Ehe mit falschem Sinne anverspricht und so eine Verlobung vortäuscht, ohne sie rechtmäßig zu seinem Weibe nehmen zu wollen, und verführt, wird bestraft mit Geldstrafe von mindestens 20 Talern oder Milizdienst von mindestens 5 Tagen. Dazu muß er dem Vater der Weibsperson eine billige Entschädigung nach Ermessen des Gerichts zahlen.
(7) Wer Bier unrichtig mit Wasser, sei es rein und sauber oder verschmutzt, vermischt und es so als Bier verkauft oder anderes ins Bier hereinmischt, sei es in gut gebrautes Bier oder beim Brauen, wird bestraft mit Geldstrafe von mindestens 20 Talern oder Dienst in der Miliz von mindestens 10 Tagen und er muß am Pranger stehen für mindestens einen Tag.
Sa 4. Jul 2009, 11:21
Yoshisan hat geschrieben:Endlich war Yoshi stellvertretend für seine Person und für Dame Emilia in Zürich eingetroffen. Er suchte den Gerichtssaal und nach einer Weile fand er diesen! Er setzte sich auf einen freien Platz und wartete, bis man ihn zu einer Zeugenaussage aufrief!
Sa 4. Jul 2009, 11:22
Ingwe hat geschrieben:Ingwe sah einen Mann den Gerichtssaal betreten. Da dieser leicht nervös wirkte vermutete er, dass es sich dabei keineswegs um einen Zuschauer sondern um eines der Opfer handeln dürfte.
"Hohes Gericht,
ich rufe nun den Zeugen Yoshisan auf uns den Überfall aus seiner Sicht zu schildern."
Sa 4. Jul 2009, 11:22
Yoshisan hat geschrieben:Yoshi war wie gelähmt, als er die Worte des Staatsanwaltes hörte und brauchte einige Zeit, als er endlich sprechen konnte:
Werte Richterin, werter Staatsanwalt und Zuhörer,
mein Name ist Yoshi San und ich möchte nun meine Aussage tätigen. Ich bin mit meiner Reisebegleitung Emila von Luzern aus nach Zürich gewandert. Die Stimmung war gut, wir freuten uns schon die anderen Kantone zu besuchen. Als wir plötzlich lautes krakehlen vernahmen. Voller Angst umklammerte Emilia meinen Arm und ehe wir uns versahen, stand schon diese furchteinflösende Gestalt vor uns und bedrohte uns mit einem Schwert. Völlig verstört gaben wir ihm unser Hab und Gut, doch in der Hektik vergaßen wir, uns eine Notiz unserer Waren zu machen! Wir bangten um unser Leben und hatten schreckliche Angst! Völlig abgemagert und mit Verletzungen erreichten wir Zürich. Emila plagen seit dem Tag schreckliche Alpträume, wenn sie denn überhaupt einschläft! Wir forden somit nicht nur eine gerechte Strafe wegen Raubes, sondern wegen der seelischen Qual, die wir seitdem erleiden.
Nachdem er die Worte gesprochen hat, setzte sich Yoshi wieder an seinen Platz.
Sa 4. Jul 2009, 11:23
Js89 hat geschrieben:Erhob sich, nickte dankend dem Zeugen zu
giebt es noch weitere Ausführungen?
sie sah fragend zu Angeklagten und zum Staatsanwalt.
Sa 4. Jul 2009, 11:23
Js89 hat geschrieben:also nicht!
Herr Staasanwalt darf ich bitten?!
Sa 4. Jul 2009, 11:24
Ingwe hat geschrieben:Ingwe erhob sich, warf dem Opfer einen kurzen Blick zu und blickte dann zur Richterin.
Hohes Gericht, die Staatsanwaltschaft sieht es als Erwiesen an, das Krustig die Bürger Emiliarose und Yoshisan ausgeraubt hat.
Er ist daher gemäß Artikel 2 Absatz 3 schuldig zu sprechen.
Die Staatsanwaltschaft fordert gegen den Angeklagten eine Haftstrafe von 3 Tagen sowie eine Geldbuße von 50 Talern zu verhängen.
Nachdem er fertig war, setze er sich wieder hin um abzuwarten wie das Gericht entscheiden würde.
Sa 4. Jul 2009, 11:24
Js89 hat geschrieben:Danke Herr Staatsanwalt!
Ich werde mich zurück ziehen um darüber nachzudenken!
Geht aus dem Saal.
Kommt nach einige Zeit wieder.
Im nahmen des Gerichtes ergeht folgendes Urteil:
Dem Antrag des Staatsanwaltes wird statt gegeben! Der Angeklagte wird Schuldig gesprochen und zu 3 Tagen Haft und zu einer Geldbuße von 50 Talern verurteilet.
Als Gründe sind folgende aufzuführen, zum einen gibt es Zeugen für die tat die belegen das der Angeklagte schuldig ist und dies zweifellos wieder geben, zu den haben wir 2 Opfer, noch hinzu kommt das der Angeklagte es nicht mal für nötig hält vor Gericht zu erscheinen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit!
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