Ingwe hat geschrieben:
Nachdem er erneut kurz seine Notizen konsultiert hatte erhob sich Ingwe und sprach mit klarer Stimme.
Hohes Gericht, werte Anwesend.
Die Staatsanwaltschaft kommt nach der Beweisaufnahme und der Vernehmung der Zeugen zu dem Schluss, das die hier angeklagten Michaelraven und Gracie, die Ihnen zur zur Last gelegte Tat begangen haben.
Die Beweisaufnahme hat gezeigt, dass die Angeklagten in der Nacht vom 19. auf den 20.06.1457 die Reisende Tamarin überfallen und ausgeraubt haben. Ob es sich dabei um eine spontane oder, wie vom Anwalt des Opfer vermutet, geplante Tat handelt ist nicht zweifelsfrei erwiesen. Dieser Punkt spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Da der Anwalt des Opfers der Staatsanwaltschaft keine präzieseren Informationen liefern konnte, die eine weitere Straftat der Angeklagten aufzeigen, sondern dies nur vom Hörensagen weiß, kann auch dies keinerlei Verwendung bei der Strafzumessung von Seiten der Staatsanwaltschaft finden. Wären diese Hinweise früher der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht worden, läge die Situation anders.
Durch die Höhe der Beute und das Benehmen der Angeklagten hier vor Gericht stellt die Staatsanwaltschaft folgenden Antrag:
Für den Angeklagten Michaelraven wird eine Haftstrafe von 2 Tagen, sowie eine Geldbuße in Höhe von 375 Talern beantragt.
Für die Angeklagte Gracie beantragt die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 3 Tagen und eine Geldbuße in Höhe von 395 Talern beantragt.
Des weiteren wird die Verhängung der Acht über die Angeklagten beantragt.
Nachdem er fertig war, setze er sich und wartet was die Richterin nun vorhatte.