Eine Taube erreichte Ingwe während der Verhandlungspause. Nachdem er diese gelesen hatte, begab er sich unverzüglich zum Gericht.Euer Ehren, ich habe soeben diese Taube der Angeklagten erhalten. Sie enthält Ihre Aussage bezüglich des Tatvorwurfs.Zitat:
Absender : Marie_antionette
Gesendet am : 2009-06-26 13:45:26
Meine Aussage
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Wertes Gericht,
als Nihal und Ich in Zürich ankamen, sah ich ein schönes Wh doch beim näheren Hinsehen konnte ich ein Schild erkennen Wo "für Räuber keinen Zutritt" (in dem sinne) drauf stand. Mir kam das sehr diskriminierend vor, da wir an unsere Räuber-whs auch keine Schilder anbringen "Soldaten und ähnliches Verboten"
Mir war zwar klar, dass unseresgleichen nicht überall erwünscht ist aber ich denke mir so etwas geht zu weit, dass man gleich alle Räuber in eine Schublade steckt.
Zu den Ereignissen dann im WH: Zu diesem Vorfall bin ich mir keiner Schuld bewusst, da ich dieses Schild nicht mal berührt hatte. Ich habe nur zugesehen und vielleicht, wenn man es so nennen will, Nihal etwas angestachelt. In dem Sinne plädiere ich auf Freispruch. Denn soweit ich weiß gilt auch in der Schweiz Redefreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Antionette