Hagrid hat geschrieben:
Hagrid steht auf und tritt nach vorne in den Zeugenstand. Er verbeugt sich vor dem Gericht.
Ehrenwertes Gericht, sehr geehrter Herr Staatsanwalt, werte Zuhörer. Wie alle wissen, ist die Angeklagte meine Tochter, was diese ganze Angelegenheit nicht einfacher macht. Weder für mich, noch für die Urteilsfindung. Ich könnte hier von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, jedoch möchte ich eine Aussage tätigen. Diese Aussage mache ich nach bestem Wissen und Gewissen.
Er schaute sowohl die ehrenwerte Vorsitzende wie auch den Staatsanwalt an.
Hohes Gericht, werter Herr Staatsanwalt. Meiner Tochter wird zur Last gelegt, das sie sowohl meine Gaststätte zerstört sowie auch die ehrenwerte Richterin Js bedroht, beleidigt und in ihrer Gesundheit gefährdet zu haben. Hierzu kann ich nur folgendes aussagen. Bevor meine Frau und ich unsere Hochzeitsreise angetreten haben, traten meine Töchter Evi und Nai an mich heran und fragten mich, ob ich damit einverstanden wäre, wenn sie während unserer Abwesenheit einen Umbau vornehmen dürften. Eine Renovierung, die sowohl den Innenraum, wie auch die äußere Beschaffenheit des Gebäudes betrifft. Nach einigen Diskussionen stimmten wir dann zu. Sie hatten die Erlaubnis das Gebäude und den Schankraum zu renovieren. Das hierbei einmal Möbelstücke zu Bruch gehen oder eventuell auch zerstört werden, ist eigentlich ja selbstredend, da ein jeder von uns schon einmal einen Umbau oder Renovierung in den eignen 4 Wänden durchgeführt hat. Nun, wie dem auch sei. Einige Möbelstücke gingen zu Bruch. Sie wurden bereits ersetzt. Und das bei einem Umbau und/oder einer Renovierung auch einmal Gegenstände nicht ordnungsgemäß verlegt werden ist auch selbstredend. Hierzu kann ich nur sagen, das es nicht verwunderlich ist, wenn man zerstörte Möbelstücke nicht sorgfältig an die Seite legt, sondern sie wirft. Das zufällig die ehrenwerte Vorsitzende dort gestanden hat mag ein Zufall gewesen sein. Ich meinerseits kann mir nicht vorstellen, das diese Handlung in der Absicht getätigt wurde, die Ehrenwerte Richterin zu verletzen oder ihr gar schlimmeres zufügen zu wollen. Mir gegenüber hat meine Tochter bestätigt, ja mehrfach wiederholt, das kein Vorsatz vorgelegen hat. Sie hat ebenfalls Besserung gelobt in der Zukunft vorsichtiger mit dem Inventar meiner Gaststätte umzugehen. Ich bitte Euch, dieses bei Eurer Urteilsfindung zu berücksichtigen.
Er verbeugte sich wieder leicht vor dem hohen Gericht und nickte dem Staatsanwalt zu.