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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:42 
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Js89 hat geschrieben:
Js betritt den Gerichtssaal, geht sicheren Schrittes zu ihrem Tisch, stellt sich dahinter, sieht in die Runde und beginnt zu Sprechen:


Hier wird ab Samstag, dem 18.Juli 1457der Prozess gegen Meister73 eröffnet.

Tatvorwurf: versuchter Raub

Opfer: Jodokus und Lady_kitana

Datum: 03.07. auf den 04.07.1457

Ort: Zwischen Schaffhausen und Zürich

Beute: keine


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Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:42 


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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:43 
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Ingwe hat geschrieben:
Ingwe erhob sich nachdem er kurz gewartet hatte ob die Richterin noch etwas ausführen wollte. Da dies nicht geschehen war, wollte er sein Plädoyer halten und den Prozess beginnen.

Hohes Gericht,

die Staatsanwaltschaft wirft Meister73 folgenden Sachverhalt vor:

In der Nacht vom 03. auf den 04. Juli 1457 versuchte der Angeklagte die Reisenden Jodokus und Lady_kitana zwischen Zürich und Schaffhausen zu überfallen und auszurauben. Nur der Tatsache, dass beide sich wehrten ist es zu verdanken, dass die Tat nicht glückte. Dennoch gilt auch hier bereits, dass der Versuch strafbar ist. Es kann nicht hingenommen werden, dass Reisende um ihr Hab und Gut fürchten müssen.

Als Beweise legt die Staatsanwaltschaft Abschriften der Ereignisse der Opfer vor.

Bei den letzten Worten, wies er auf eine Tafel, an der 2 Bildnisse hingen.
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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:43 
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Js89 hat geschrieben:
Js hörte Aufmerksam die Worte des Staatsanwaltes, machte sich Notizen dazu. Dann erhob sie sich und ging zu der Tafel um sich die Beweise anzusehen. Als sie sie genau angesehen hatte ging sie wieder zu ihrem Tisch und sprach mit ruhiger, aber sicherer Stimme:

Ich bitte den ersten Zeugen vor zu treten und die Aussage zu machen!

Während sie sich wieder setzte sah sie auffordernd zur Zeugenbank und wartete dann das der erste zu sprechen begann.


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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:43 
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Js89 hat geschrieben:
Sieh sah weiter zur Zeugen Bank und wunderte sich das keiner eine Aussage machen wollte. Nach dem sie lange genug gewartet hatten zuckte sie nur kurz miut den Schultern und sah dann zu dem Herren Staatsanwalt und sagte zu ihm:

Da keiner der Zeugen sich zu Wort meldet bitte ich Euch darum das Schlussplädoyer zu verlesen!

Sie nickte ihm zu.


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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:44 
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Ingwe hat geschrieben:
Ingwe erhob sich, blickte kurz zur Richterin und begann dann mit klarer Stimme zu sprechen.

Hohes Gericht,
auch wenn sich keiner der Zeugen hier zu Wort meldete, so sprechen doch die Beweise eine eindeutige Sprache. Beide von der Staatsanwaltschaft hier vorgebrachten Beweismittel zeigen eindeutig auf, dass der Angeklagte versuchte in der Nacht vom 03. auf den 04. Juli diesen Jahres die Reisenden Jodokus und Lady_kitana zu überfallen.
Auch wenn es nur bei dem Versuch blieb, so ist dieser dennoch strafbar. Da der Angeklagte hier auch keine Einlassungen zu seiner Entlastung vorgebracht hat, ist deutlich dass er diese Tat auch in keinster Weise bereut.
Die Staatsanwaltschaft fordert desshalb eine Stafe gegen den Angeklagten zu verhänden. Als Strafrahmen denke ich hierbei an eine Geldbuße in Höhe von 3 Tagessätzen zu je 25 Talern.


Als er geendet hatte, nahm er wieder Platz um das Urteil abzuwarten.


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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 04:44 
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Js89 hat geschrieben:
Js erhob sich undverlas nach kurzem Überlegen das Urteil:

Ihm Namen des Volkes ergeht folgendes urteil: der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Dem Antrag der Staasanwaltschaftschaft wird statt gegeben es wird eine Geldbuße in Höhe von 3 Tagessätzen zu je 25 Talern verhängt.

Js nickte dem Staatsanwalt zu, ordnete ihre Pergamente und verlies das Gericht.


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