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Übergangskantonalgesetz (05.10.-01.02.1455)

Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 16:06
von Ingwe
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bis ein neuer Bürgermeister gewählt wurde gelten folgende Gesetze:

§1 : Gesetze
1.0 Die offizielle Sprache von Zürich ist das Deutsch. Nachrichten auf anderen Sprachen müssen auf Bitte eines Bürgers übersetzt werden.

1.1 Es ist streng verboten, Spekulation zu betreiben. Spekulation heißt eine Ware zu kaufen, um sie teurer wiederzuverkaufen, nachgewiesene Fälle (Zeugenaussagen und Screens) werden zur Anzeige gebracht.

1.2 Die folgende Lohntabelle gilt in Zürich:.
0-8 EP 15 Taler
9-18 EP 18 Taler
19 EP 21 Taler
Unterschreitungen der Löhne werden zur Anzeige gebracht.

1.3 Es gibt in Zürich keine Maximalpreisen, aber Ihr werdet gebeten, vernünftige Preise festzusetzen.

1.4 Reservierte Waren und Güter. Diese Waren sind für den Export verboten:

1.4.1 Messer sind für Kuh-, Schaf-, und Schweinezüchter aus Zürich reserviert.
1.4.2 Eimer sind für Kuhzüchter aus Zürich reserviert. Es ist streng verboten, mehrere Eimer zu kaufen.
1.4.3 Eisenerz ist für Zürcher Schmiede reserviert. *Schmiede, schreibt mir wenn ihr Eisenerz braucht.*
1.4.4 Holz steht exklusiv zur Verfügung Zimmerleute, Bäcker und Schmiede.

1.5 Händler

1.5.1 Händler mit Aufträge der Eidgenossenschaft können normalerweise frei auf dem Markt verkaufen (mit vernünftigen Maß). Der Einkauf liegt unter die Bewilligung des Landammannes (Bürgermeister) oder seines Handelsbevollmächtigen.
1.5.2 Ausländische oder inoffiziellen Händler sollen aber unbedingt den Landammann kontaktieren, wenn sie in Zürich ankommen.
1.5.3 Die Waren des Rathauses sind für die Bürger Zürichs reserviert und für deren Bedarf, nicht für den Handel oder Export.

§2 Die Finanzen
Die Finanzen der Stadt stehen schlecht. Die Einsetzung von Steuer wurde vor 2 Wochen in der Landsgemeinde beschlossen, es obliegt dem gewählten Bürgermeister sie einzuführen.

§3 Die Landsgemeinde.
Ich werde regelmäßig eine Bürgerratssitzung einberufen (siehe Halle von Zürich im Forum).
Die 2. Landsgemeinde wurde am 5. September beschlossen. Die Entscheidungen sind in der Stadthalle verfügbar : http://forum.diekoenigreiche.com/viewto ... 640#353640

Sandie
Übergangsbürgermeister von Zürich


Erlassen am 05.10.1455
Gültig bis 01.02.1455

Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 16:06
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